Digi-Scheck wird bis zum 31.12.2020 verlängert

von David Lechner
01. Oktober 2020

Förderung für den Ankauf digitaler Endgeräte vom Land Tirol

Liebe Eltern!

Um den Zugang aller Schülerinnen und Schüler an Tiroler Schulen zum digitalen Lernen zu ermöglichen, fördert das Land Tirol in Kooperation mit der AK Tirol die Anschaffung von mobilen Endgeräten.

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit Kontakt aufzunehmen.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Ankauf digitaler Endgeräte zur Ermöglichung von E-Learning finanziell zu unterstützen.

Gegenstand

Für die Anschaffung von Hardware zum digitalen Lernen wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die digitalen Endgeräte müssen eine bestimmte Gerätespezifikation aufweisen.

Die Förderung wird pro Familie für den genannten Förderzeitraum gewährt. Pro Familie ist nur ein Ansuchen möglich.

Fördernehmer/innen

Fördernehmer/innen können obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das Kind/die Kinder leben, für das/die die digitalen Endgeräte genutzt werden.

Förderabwicklung

  • Förderanträge sind frühestens ab dem 7. April 2020 bis spätestens 31. Dezember 2020 einzubringen.
  • Die Antragstellung muss vor dem Kauf des/der Geräte/s erfolgen.
  • Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
  • Förderentscheidungen erfolgen schriftlich durch die Förderstelle.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund einer positiven Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein nach Vorlage der Rechnung und des Zahlungsbeleges über den Ankauf des/der digitalen Endgeräte/s.
  • Die Vorlage der Rechnung und des Zahlungsbeleges hat binnen eines Monats nach Ankauf des/der Geräte/s zu erfolgen.

Weitere Voraussetzungen

  • Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze in den Monaten Jänner 2020 bis März 2020 nicht überschreiten. Details finden Sie im
    Informationsblatt zur Einkommensberechnung und in der
    Berechnungshilfe.
  • Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
  • Förderungen werden für den Ankauf von digitalen Geräten für die Nutzung durch Kinder gewährt, die Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II in Tirol besuchen.
  • Die digitalen Geräte müssen für den schulischen Einsatz geeignet sein. Dafür ist vor Anschaffung Rücksprache mit der jeweiligen Schule zu halten.
  • Die Hardware muss eine bestimmte Gerätespezifikation aufweisen.
  • Es werden nur Kosten für den Ankauf von digitalen Endgeräten gefördert, die ab dem 16.03.2020 beschafft worden sind.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung für den benötigten Hardwareankauf beträgt 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch insgesamt EUR 250,--.

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind elektronisch mittels Online-Formular frühestens ab dem 7. April 2020 bis spätestens 31. Dezember 2020 bei der Förderstelle einzubringen.

Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund einer positiven Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein nach Vorlage der Rechnung und des Zahlungsbeleges über den Ankauf des/der digitalen Endgeräte/s.

Die Vorlage hat über das vorgegebene elektronische Formular binnen eines Monats nach Ankauf des Gerätes/der Geräte zu erfolgen. Die Originale sind für allfällige Prüfungen sieben Jahre nach dem jeweiligen Anschaffungsjahr aufzubewahren und auf Verlangen der Förderstelle unverzüglich vorzulegen.

Richtlinien zum Downloaden